Große und kleine Leistungsnachweise

Die Schulordnung gliedert die Leistungsnachweise in große Leistungsnachweise, die Schulaufgaben, sowie in kleine Leistungsnachweise. Darunter fallen mündliche Leistungen (insbesondere Rechenschaftsablagen, Unterrichtsbeiträge und Referate), schriftliche Leistungsnachweise (Kurzarbeiten, Stegreifaufgaben, fachliche Leistungstests und Praktikumsberichte), Projekte und praktische Leistungen. 

In der Kursphase des neunjährigen Gymnasiums ist die Facharbeit ein zusätzlicher Leistungsnachweis. 

 

Die Lehrerkonferenz hat nach Hörung des Schulforums folgende grundsätzliche Festlegungen getroffen:

 

  • „Prüfungsfreie Zeiten“ sind nicht vorgesehen, um unzumutbare Belastungen durch
 Verdichtung der Schulaufgabentermine zu verhindern. Stegreifaufgaben sollen grundsätzlich nur an Tagen ohne Schulaufgaben gestellt werden.
 Ausnahmen sind nur dann möglich, wenn sich die Lerngruppe aus drei oder mehr Klassen zusammensetzt.
  • Mündliche und schriftliche Leistungsnachweise sollen in allen Vorrückungsfächern
 gefordert werden und müssen sich auch auf Grundwissen, das den Schülern bekannt sein muss, beziehen.

 

Im Bereich der großen Leistungsnachweise hat die Lehrerkonferenz einheitlich für alle Klassen einer Jahrgangsstufe derselben Ausbildungsrichtung folgende Entscheidungen getroffen; das Schulforum wurde gehört.

 

  • In den Fächern D, M und in den Fremdsprachen sind je Schuljahr mindestens drei, bei vier und mehr Wochenstunden mindestens vier Schulaufgaben zu halten.
  • Im Fach Latein sollen jedoch nur in der Jgst. 5 zur Entzerrung des Lernstoffs fünf Schulaufgaben geschrieben werden.
  • Im Fach Englisch wird in den Jgstn. 8 und 12 eine Schulaufgabe in Form einer mündlichen Prüfung abgehalten. In der Jgst 10 wird eine Schulaufgabe durch den zentralen fachlichen Leistungstest in Verbindung mit einem schulinternen ersetzt.
  • Im Fach Italienisch wird in Jgst. 12 eine Schulaufgabe in Form einer mündlichen Prüfung abgehalten.
  • Im Fach Deutsch wird in den Jgstn. 6 und 8 eine Schulaufgabe durch den zentralen fachlichen Leistungstest und eine Kurzarbeit oder einen schulinternen Leistungstest ersetzt. In Jgst. 9 wird eine Schulaufgabe in Form einer mündlichen Prüfung (Debatte) abgehalten.

 

Die genaue Zahl der Schulaufgaben und Kurzarbeiten pro Fach und Jahrgangsstufe ist im internen Bereich der Homepage veröffentlicht.

 

In den Jgst. 11 und 12 werden pro Halbjahr 1 großer Leistungsnachweis (Klausur) und mindestens 2 kleine Leistungsnachweise (davon mindestens ein mündlicher Leistungsnachwies) gefordert. Die Gewichtung der großen und kleinen Leistungsnachweise erfolgt in Q 11 und  Q12 für alle Fächer im Verhältnis 1:1.

 

Für die schriftlichen Leistungsnachweise im Rahmen der kleinen Leistungsnachweise gilt:

 

  1. Kurzarbeiten werden spätestens eine Woche vorher angekündigt und beziehen sich auf höchstens zehn unmittelbar vorangegangene Unterrichtsstunden. Die Bearbeitungszeit soll höchstens 30 Minuten betragen.
  2. Stegreifaufgaben werden nicht angekündigt, beziehen sich auf höchstens zwei unmittelbar vorangegangene Unterrichtsstunden. Die Bearbeitungszeit soll höchstens 20 Minuten betragen.
  3. Zentrale fachliche Leistungstests in den Jgstn. 6,8 und 10: Die Lehrerkonferenz hat beschlossen, dass die zentralen Leistungstests im Fach Latein der Jgst. 6 und im Fach Mathematik der Jgst. 8 und 10 bei doppelter Gewichtung zu den kleinen Leistungsnachweisen zählen. In den Fächern Deutsch und Englisch werden sie dagegen mit einem schulinternen fachlichen Lesitungstest ergänzt und zusammen als eine Schulaufgabe gewertet.
  4. Andere fachliche Leistungstests werden eine Woche vorher angekündigt. Die Bearbeitungszeit soll maximal 45 Minuten betragen.
  5. Bei Projekten können mündliche, schriftliche und praktische Leistungen bewertet werden, die Leistungen sind dabei so anzulegen, dass in jedem Fall stets die individuelle Leistung gemessen werden kann.