Hausordnung

I. Teilnahme am Unterricht

 

  1. Die Schülerinnen und Schüler sind zur pünktlichen und regelmäßigen Teilnahme am Unterricht verpflichtet.
  2. Die Verpflichtung zur Pünktlichkeit gilt auch für den Unterrichtsbeginn nach den Pausen; die Pause endet mit dem ersten Gong; beim zweiten beginnt der Unterricht.
  3. Entschuldigungen sind unverzüglich schriftlich vorzulegen; bei telefonischer Entschuldigung ist die schriftliche Mitteilung innerhalb von zwei Tagen nachzureichen; Krankheitsbestätigungen für Abwesenheit von mehr als einem Tag müssen spätestens am zweiten Tag nach Wiedererscheinen vorliegen.

 

II. Klassenzimmer, Aufenthaltsraum, Schulgebäude und -gelände

 

  1. Die Schule ist für eine lange Zeit unseres Lebens unsere Umwelt; dementsprechend sind alle für ihre Erhaltung und Gestaltung mitverantwortlich.
  2. Die Ausgestaltung der Klassenzimmer wird von der jeweiligen Klasse in Absprache mit den Lehrkräften übernommen.
  3. Die Sauberkeit der Klassenzimmer, des Gebäudes und des Grundstücks geht jeden an; der Verursacher einer Verschmutzung ist verpflichtet, sie zu beseitigen, doch können auch die anderen Schülerinnen und Schüler damit beauftragt werden. Altpapier wird in Verantwortung der Klassen getrennt entsorgt.
  4. Die Sitzordnung wird im Einvernehmen mit den Lehrern geregelt; eine dauernde Änderung der Sitzordnung muss mit dem Klassenleiter abgesprochen sein. Eine für einzelne Stunden veränderte Aufstellung der Möbel muss am Ende der Stunde wieder rückgängig gemacht werden.
  5. Die Tafel ist nach jeder Unterrichtsstunde zu wischen. Nach der letzten Stunde müssen in allen Klassenzimmern die Stühle auf die Tische gestellt und die Fenster geschlossen werden. Jede Klasse organisiert einen Ordnungsdienst, der herumliegenden Unrat mit dem Besen beseitigt. Die Klassen sind dafür verantwortlich, dass Besen, Handfeger und -schaufel im Klassenzimmer bereit stehen.
  6. Pausenhofdienst: Zum Ende der 2. Pause entfernt der Hofdienst den Unrat vom Pausenhof (Zangen vor dem Hausmeisterzimmer); Ausgang Sternstraße sowie die Treppen zum Fahrradkeller und zum Aufenthaltsraum sind mit einzubeziehen.
  7. Diese Dienste wechseln wöchentlich; alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, die Aushänge in der Eingangshalle bzw. im Klassenzimmer zu beachten.
  8. Der Aufenthaltsraum im Tiefparterre ist für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen vorgesehen. Sie können sich dort vor Unterrichtsbeginn (bis 7.55 Uhr), in der Mittagspause und in Freistunden aufhalten. Alle Benutzer des Raumes sind für dessen Sauberkeit verantwortlich. Ein regelmäßiger Ordnungsdienst wird von den Teilnehmern der Nachmittagsbetreuung eingerichtet. Wenn der Raum vereinzelt für Unterrichtszwecke benutzt werden muss, haben die betreffenden Klassen bzw. Kurse Vorrang vor Schülern, die dort eine Freistunde verbringen. Schülerinnen und Schülern der Oberstufe steht außerdem Raum 305 als Arbeitsraum zur Verfügung.
  9. Bücher und persönliche Gegenstände werden nach dem Unterricht mit nach Hause genommen.
  10. Fahrräder werden ausnahmslos im Fahrradkeller abgestellt. Um den Platz nicht zu verengen, müssen sie in die Fahrradständer eingestellt werden. Anders oder im Garten abgestellte Fahrräder können entfernt werden.

 

III. Verhalten

 

  1. Grundsatz ist der höfliche und kameradschaftliche Umgang untereinander. Schülerinnen und Schüler unterlassen alle Handlungen, durch die sie andere belästigen. Verboten sind alle Tätigkeiten, die eine Gefährdung anderer oder der eigenen Person sowie Sachschäden zur Folge haben könnten. Insbesondere gilt das für Herumtoben, Raufen, Rempeln, Werfen von Gegenständen oder Schneebällen u.ä. Für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Beschädigungen und Verschmutzungen sind die Urheber haftbar und haben Schadenersatz zu leisten.
  2. Ballspiele sind nur in den Pausen gestattet, sofern sie nicht die Allgemeinheit gefährden oder den Unterrichtsbetrieb stören.
  3. Es ist gesetzlich verboten, in der Schule Mobiltelefone und andere digitale Speichermedien zu benutzen oder auch nur einzuschalten. Dieses Verbot gilt zu jeder Zeit auf dem gesamten Schulgelände. Das bedeutet: Wer ein Handy, einen MP3-Spieler, ein iPod o.ä. mitbringt, muss das Gerät ausgeschaltet in der Schultasche lassen, solange er sich im Schulhaus oder auf dem Hof aufhält. Auch Kopfhörer, Kabel etc. bleiben in der Schultasche. In Ausnahmefällen kann die Benutzung des Mobiltelefons erlaubt werden, wenn die Eltern über eine plötzliche Erkrankung informiert werden sollen oder nach einem Unfall Hilfe herbeigerufen werden muss. Ob ein solcher Notfall vorliegt, entscheidet immer das Direktorat oder eine Lehrkraft.
  4. Gefährliche Gegenstände dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden. Die Schule ist verpflichtet, solche Gegenstände sicherzustellen. Über die Rückgabe entscheidet die Schulleitung. Weggenommen werden auch Gegenstände, die den Unterricht stören können oder stören.
  5. Während der Unterrichtszeit wird nicht gegessen und getrunken, auch nicht Kaugummi gekaut. Der Genuss von alkoholischen Getränken ist grundsätzlich innerhalb der Schulanlage untersagt. Auch das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten. Die Gehwege vor dem Eingang und dem Tor zur Sternstraße sind ebenfalls Nichtraucherzone.
  6. Schülerinnen und Schüler haben den Anordnungen des Hausmeisters Folge zu leisten.

 

IV. Pause; Verlassen des Schulgeländes

 

  1. Die Pause dient der Entspannung. Alle Schülerinnen und Schüler mit Ausnahme der Q11 und Q12 müssen sich in den Hof begeben. Die Klassenzimmer werden gelüftet und abgesperrt. Bei schlechter Witterung wird die Pause auf den Gängen außerhalb des Verwaltungstraktes verbracht. Toiletten sind kein Aufenthaltsort.
  2. Im Bereich des Pausenverkaufs muss auf geordnetes Anstehen geachtet werden. Jedes Drängeln ist zu vermeiden. Nach dem Einkauf ist der Gang zügig zu verlassen.
  3. Während der Unterrichtszeit und während der Pausen darf das Schulgelände nur mit Erlaubnis des Direktorats verlassen werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 11 und 12. Schüler der Jahrgangsstufen 9 und 10 dürfen das Gelände in Freistunden verlassen, jedoch nicht in den Pausen.
  4. Der Aufenthalt in Räumen der Schule außerhalb der planmäßigen Unterrichtszeit bedarf der Genehmigung des Direktorats.

 
 
Direktorat des Wilhelmsgymnasiums
 
Michael Hotz

Oberstudiendirektor

 

München, 13.09.2011